In einen Stadtplan zeichnet eine Hand mit einem roten Stift einen Weg ein

3. Kriterium: Schulradwegplan

Eine Fahrradfreundliche Schule kann Schüler*innen und deren Eltern einen aktuellen Schulwegplan vorlegen, der mit Fokus auf den Radverkehr die wichtigsten und sichersten Wege zur Schule aufzeigt.

Ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Fahrradfreundlichen Schule ist der Schulradwegplan. Während ein üblicher Schulwegplan zumeist nur die Fußwege zur Schule und den Bus- und Bahnhalten berücksichtigt, sind im Schulradwegplan auch die Fahrradwege eingetragen. Weiterhin sind in diesem Plan alle möglichen Gefahrenquellen (z. B. Kreuzungen) und Hilfsmittel (z. B. Ampeln, Querungshilfen) eingezeichnet. So kann mit Hilfe des Plans der kürzeste und zugleich sicherste Weg von der Wohnadresse zur Schule gefunden werden.

Kinder und Jugendliche, die bereits mit dem Rad zur Schule fahren, sollten unbedingt in die Erstellung des Plans mit eingebunden werden: Ihnen sind die gefährlichen Stellen auf dem täglichen Schulweg meist besser bekannt als Außenstehenden. Zudem stufen Kinder aufgrund der noch geringen Körpergröße mehr Stellen als nicht einsehbar und daher gefährlich ein als Erwachsene. Die Schüler*innen sollten daher idealerweise gemeinsam mit Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung das Radwegenetz rund um die Schule erfassen und auswerten. Anschließend wird unter Federführung der Schulleitung in Zusammenarbeit mit Polizei, Kommunalverwaltung und Organisationen wie dem ADFC der Schulradwegplan erstellt. Auch sollte der Schulradwegplan jedes Jahr mit den genannten Beteiligten überprüft und ggf. aktualisiert werden.

Durch die Zusammenarbeit mit den Behörden werden bis dahin vernachlässigte oder nicht bekannte Gefahrenstellen schriftlich aufgenommen, sodass diese bei einem Ausbau oder der Verbesserung der vorhandenen Radinfrastruktur gleich berücksichtigt werden können.

Besonders die folgenden Punkte sind dabei zu beachten:

  1. Die Kinder sollten die Fahrbahn möglichst wenig überqueren müssen.
  2. Wenn eine Straße überquert werden muss, sollte das immer an Kreuzungen und Einmündungen geschehen, nicht in den Straßenabschnitten oder gar zwischen parkenden Autos.
  3. Straßen mit relativ starkem oder schnellem Verkehr sollten möglichst an den Stellen mit Ampeln für Fußgänger oder an Fußgängerfurten (oder noch besser: Zebrastreifen) überschritten werden.
  4. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Bushaltestellen zu legen: Zum einen kreuzt der Fußverkehr vom Bus zur Schule oft den Radweg, zum anderen ist auf Grund des „toten Winkels“ eine große Fläche beim Aus- und Einparken der Busse nicht einsehbar, so dass es hier verstärkt zu schweren Unfällen kommen kann.
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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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